Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ENIV GmbH, handelnd unter der Marke „Baubid" (nachfolgend "Baubid" oder "wir") und den Nutzern der Plattform baubid.de (nachfolgend "Nutzer" oder "Sie").
(2) Baubid betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von Handwerkerleistungen zwischen Hausverwaltungen/Auftraggebern und Handwerksbetrieben.
Hinweis: Die Plattform richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer (B2B). Die Registrierung und Nutzung ist nur für Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts zulässig. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Nutzer, dass er die vorliegenden AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen hat und diese akzeptiert. Die Zustimmung wird mit Zeitstempel protokolliert.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rechtsgrundlage
(1) Baubid stellt eine Plattform zur Verfügung, über die Hausverwaltungen und andere Auftraggeber Ausschreibungen für Handwerkerleistungen veröffentlichen können und Handwerksbetriebe Angebote abgeben können.
(2) Baubid ist selbst nicht Vertragspartner der zwischen Auftraggebern und Handwerkern geschlossenen Werkverträge. Baubid handelt im rechtlichen Sinne als digitaler Vermittler/Dienstleister gemäß §§ 652 ff. BGB (Maklervertrag).
(3) Der Anspruch auf Vermittlungsgebühr entsteht mit dem Zustandekommen eines Vertrags zwischen Auftraggeber und Handwerksbetrieb, sofern der Kontakt nachweisbar durch Baubid zustande kam.
(4) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus.
(5) Die technische Plattform, zugrunde liegende Software sowie bestimmte Schutzrechte stehen im Eigentum der Unit Value Inc.. Baubid nutzt diese aufgrund einer internen Lizenzvereinbarung. Die Unit Value Inc. wird hierdurch nicht Vertragspartner der Nutzer; sämtliche vertraglichen Ansprüche der Nutzer bestehen ausschließlich gegenüber der ENIV GmbH als Betreiberin der Plattform.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
(2) Handwerksbetriebe müssen bei der Registrierung einen gültigen Gewerbenachweis sowie ggf. erforderliche Qualifikationsnachweise vorlegen.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Baubid behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Vermittlungsgebühr
Wichtiger Hinweis: Bei erfolgreicher Auftragsvermittlung fällt eine Vermittlungsgebühr an.
(1) Die Nutzung der Plattform zur Angebotsabgabe ist für Handwerksbetriebe kostenfrei.
(2) Bei Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber wird eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% des Netto-Auftragswertes fällig.
(3) Die Vermittlungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung zu entrichten.
(4) Die Vermittlungsgebühr versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Bei Nichtzahlung der Vermittlungsgebühr behält sich Baubid das Recht vor, das Nutzerkonto zu sperren und rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 5 Pflichten der Handwerksbetriebe
(1) Handwerksbetriebe verpflichten sich, nur Angebote für Leistungen abzugeben, die sie fachgerecht und termingerecht erbringen können.
(2) Abgegebene Angebote sind verbindlich. Der Handwerksbetrieb ist bei Auftragserteilung zur Ausführung der angebotenen Leistungen verpflichtet.
(3) Der Handwerksbetrieb verpflichtet sich, alle erforderlichen Versicherungen (insbesondere Betriebshaftpflicht) vorzuhalten.
(4) Direkte Kontaktaufnahme mit Auftraggebern unter Umgehung der Plattform ist untersagt.
§ 6 Umgehungsverbot und Vertragsabschluss außerhalb der Plattform
Wichtiger Hinweis
Die Vermittlungsgebühr ist auch dann fällig, wenn der Vertrag außerhalb der Plattform geschlossen wird, sofern der Kontakt über Baubid zustande kam.
(1) Umgehungsverbot: Es ist dem Handwerksbetrieb untersagt, mit Auftraggebern, die über die Plattform vermittelt wurden, direkt und unter Umgehung der Plattform Verträge abzuschließen, um die Vermittlungsgebühr zu umgehen.
(2) Vermittlungsgebühr bei externem Vertragsabschluss: Wird ein Vertrag zwischen einem Handwerksbetrieb und einem Auftraggeber außerhalb der Plattform geschlossen, obwohl der Erstkontakt über Baubid zustande kam, ist die Vermittlungsgebühr gemäß § 4 dennoch in voller Höhe fällig. Dies gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten nach dem letzten Kontakt über die Plattform.
(3) Folgeaufträge: Die Vermittlungsgebühr gilt auch für Folgeaufträge desselben Auftraggebers, sofern der ursprüngliche Kontakt über Baubid hergestellt wurde und der Folgeauftrag innerhalb von 36 Monaten nach dem Erstauftrag erteilt wird.
(4) Vertragsstrafe: Bei vorsätzlicher Umgehung der Plattform zur Vermeidung der Vermittlungsgebühr ist Baubid berechtigt, neben der Vermittlungsgebühr eine Vertragsstrafe in Höhe von zusätzlich 10% des Netto-Auftragswertes (mindestens jedoch 500,00 €) zu verlangen.
(5) Sperrung des Nutzerkontos: Bei festgestellter Umgehung der Plattform ist Baubid berechtigt, das Nutzerkonto des Handwerksbetriebs sofort und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Eine Entsperrung erfolgt erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Vermittlungsgebühren und Vertragsstrafen.
(6) Öffentliche Kennzeichnung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen das Umgehungsverbot behält sich Baubid das Recht vor, den Handwerksbetrieb auf der Plattform entsprechend zu kennzeichnen (z.B. durch einen Warnhinweis oder eine negative Bewertung). Diese Kennzeichnung ist für andere Nutzer der Plattform sichtbar und dient dem Schutz der Auftraggeber vor unzuverlässigen Geschäftspartnern.
(7) Meldung an Verbände: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen behält sich Baubid das Recht vor, den Vorfall an zuständige Handwerkskammern, Innungen oder Branchenverbände zu melden.
Rechnungsstellung bei externen Aufträgen
(8) Meldepflicht: Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, Baubid unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, über jeden Auftrag zu informieren, der mit einem über Baubid vermittelten Auftraggeber außerhalb der Plattform geschlossen wurde.
(9) Angaben zur Rechnungsstellung: Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Datum des Vertragsabschlusses
- Art der beauftragten Leistungen
- Netto-Auftragswert
- Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
(10) Rechnungsstellung: Nach Eingang der Meldung erstellt Baubid eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% des gemeldeten Netto-Auftragswertes zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(11) Zahlungsfrist: Die Vermittlungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(12) Nachträgliche Feststellung: Wird ein nicht gemeldeter externer Auftrag nachträglich durch Baubid festgestellt (z.B. im Rahmen einer Revision), ist die Vermittlungsgebühr sofort fällig. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
(13) Schätzung des Auftragswertes: Kann der Netto-Auftragswert nicht ermittelt werden (z.B. weil der Handwerksbetrieb keine oder unvollständige Angaben macht), ist Baubid berechtigt, den Auftragswert auf Basis vergleichbarer Aufträge zu schätzen. Der Handwerksbetrieb kann die Schätzung durch Vorlage geeigneter Nachweise (Rechnung, Vertrag) widerlegen.
§ 7 Auskunftspflicht und Revisionsrecht
Auskunftspflicht
(1) Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, Baubid auf Anfrage unverzüglich und vollständig Auskunft über alle Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern zu erteilen, die über die Plattform vermittelt wurden.
(2) Die Auskunftspflicht umfasst insbesondere:
- Datum und Art des Vertragsabschlusses
- Auftragsvolumen (netto)
- Art der erbrachten Leistungen
- Folgeaufträge und deren Volumen
- Korrespondenz mit dem Auftraggeber außerhalb der Plattform
(3) Die Auskunft ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung schriftlich oder per E-Mail zu erteilen.
(4) Falsche oder unvollständige Auskünfte berechtigen Baubid zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Revisionsrecht
(5) Prüfungsrecht: Baubid ist berechtigt, die Geschäftsunterlagen des Handwerksbetriebs zu prüfen, soweit diese für die Feststellung der Vermittlungsgebühren relevant sind. Dies umfasst insbesondere:
- Rechnungen an über Baubid vermittelte Auftraggeber
- Auftragsbestätigungen und Verträge
- Zahlungseingänge von vermittelten Auftraggebern
- Korrespondenz bezüglich vermittelter Aufträge
(6) Durchführung der Prüfung: Die Prüfung kann durch Baubid selbst oder durch einen von Baubid beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erfolgen. Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, die Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
(7) Ankündigungsfrist: Baubid wird eine Prüfung mindestens 7 Werktage im Voraus ankündigen, es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht auf Umgehung der Vermittlungsgebühr.
(8) Kosten der Prüfung: Die Kosten der Prüfung trägt Baubid. Ergibt die Prüfung jedoch, dass Vermittlungsgebühren in Höhe von mehr als 10% der tatsächlich geschuldeten Gebühren nicht abgeführt wurden, trägt der Handwerksbetrieb die Kosten der Prüfung.
(9) Aufbewahrungspflicht: Der Handwerksbetrieb ist verpflichtet, alle für die Prüfung relevanten Unterlagen für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Abschluss des jeweiligen Auftrags aufzubewahren.
Verschwiegenheit und Datenschutz
(10) Verschwiegenheitspflicht: Baubid sichert zu, alle im Rahmen der Auskunftserteilung oder Prüfung erlangten vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Feststellung der Vermittlungsgebühr zu nutzen. Baubid verpflichtet sich zur Verschwiegenheit gemäß § 26 GeschGehG (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen).
(11) Von Baubid beauftragte Dritte (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) werden vor Beginn der Prüfung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Weitergabe von Informationen an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Baubid haftet nicht für die Qualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte.
(2) Baubid haftet nicht für Schäden, die aus der Durchführung der zwischen Auftraggebern und Handwerkern geschlossenen Verträge entstehen.
(3) Haftungsbeschränkung bei leichter Fahrlässigkeit: Baubid haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
§ 9 Einsichtsrecht, Moderation und Qualitätssicherung
(1) Baubid ist berechtigt, sämtliche auf der Plattform eingestellten Ausschreibungen, Angebote, Dokumente und Kommunikationsinhalte einzusehen, zu prüfen und zu moderieren.
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob der Nutzer die Inhalte im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten (z.B. als Hausverwaltung für Eigentümer, GdWE, Genossenschaften oder Unternehmen) einstellt. Das Einsichtsrecht dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform, der Qualitätskontrolle, der Missbrauchserkennung sowie der korrekten Abrechnung der Vermittlungsgebühren.
(3) Baubid behält sich das Recht vor, Ausschreibungen oder Inhalte zu korrigieren, anzupassen, zu sperren oder zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die Qualitätsrichtlinien der Plattform verstoßen oder wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(4) Der Nutzer sichert zu, dass er bei der Erstellung von Ausschreibungen oder der Nutzung der Plattform im Namen Dritter über die hierfür erforderlichen Vertretungsrechte verfügt.
§ 10 Prüfrecht gegenüber Verwaltern und verwalteten Organisationen
Begriffsbestimmungen:
- Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist eine teilrechtsfähige Körperschaft eigener Art (§ 9a WEG) und datenschutzrechtlich eigener Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
- Die Hausverwaltung handelt als Vertreter oder Auftragsverarbeiter für die GdWE bzw. den Eigentümer und übermittelt Daten im Rahmen eines bestehenden Verwaltungsvertrages oder gesetzlichen Auftrags.
(1) Baubid ist berechtigt, sämtliche im Rahmen einer Ausschreibung bereitgestellten Informationen und Unterlagen einzusehen, zu prüfen und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob sie vom Verwalter oder unmittelbar von der verwalteten Organisation stammen. Dies gilt insbesondere für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE), Miteigentümergemeinschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Unternehmen oder sonstige Organisationen, deren Eigentum oder Liegenschaften von Dritten verwaltet werden.
(2) Dies umfasst insbesondere Daten zu Auftragsvergaben, Vertragsabschlüssen, Kommunikationsinhalten, Angeboten und Folgeaufträgen, soweit dies zur Prüfung der Vermittlungsleistung, zur Missbrauchserkennung oder zur Abrechnung der Vermittlungsgebühren erforderlich ist.
(3) Der Verwalter sichert zu, dass er zur Übermittlung und Offenlegung der Daten der von ihm vertretenen Organisation berechtigt ist und diese im Rahmen der Plattformnutzung verarbeitet werden dürfen.
(4) Baubid ist berechtigt, sowohl gegenüber dem Verwalter als auch gegenüber der verwalteten Organisation Auskünfte einzuholen, soweit diese erforderlich sind, um die Herkunft eines Auftrags, die Vermittlungskette oder mögliche Umgehungen festzustellen.
(5) Die Prüfung kann auch wirtschaftliche Unterlagen umfassen, sofern diese für die Feststellung der Vermittlungsgebühr notwendig sind (z.B. Verträge, Rechnungen, Auftragsbestätigungen).
Prüfrecht für externe oder andere Aufträge
(6) Das Prüfrecht von Baubid erstreckt sich auch auf solche Aufträge, die nicht über die Plattform ausgeschrieben wurden, sofern ein Bezug zur Nutzung der Plattform besteht oder der Auftrag durch einen über Baubid vermittelten Kontakt ermöglicht wurde. Dies gilt insbesondere für externe Aufträge, Folgeaufträge, Parallelaufträge, Wartungsaufträge oder vergleichbare Beschaffungssituationen.
(7) Baubid ist berechtigt, sowohl vom Handwerksbetrieb als auch vom Verwalter und der von ihm vertretenen Eigentümergemeinschaft (GdWE) oder sonstigen verwalteten Organisation Auskünfte und Unterlagen einzuholen, soweit dies zur Feststellung einer Vermittlungsleistung, zur Missbrauchserkennung oder zur Berechnung der Vermittlungsgebühren erforderlich ist.
Prüfzeitraum: Die Verpflichtung zur Offenlegung und das Prüfrecht bestehen für einen Zeitraum von 36 Monaten nach dem letzten über die Plattform vermittelten Kontakt oder der letzten Ausschreibung für dieselbe Liegenschaft. Der Zeitraum ist sachlich gerechtfertigt durch typische Verwaltungs- und Instandhaltungszyklen von Immobilien.
(8) Der Nutzer sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um Baubid die Prüfung auch solcher Aufträge zu ermöglichen, die nicht unmittelbar über die Plattform abgewickelt wurden, sofern eine geschäftliche Verbindung zur Plattform oder vermittelten Kontakten besteht.
§ 11 Kündigung und Sperrung
(1) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.
(2) Baubid ist berechtigt, Nutzerkonten bei Verstoß gegen diese AGB oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch zu sperren oder zu löschen.
(3) Offene Vermittlungsgebühren bleiben von einer Kündigung unberührt.
§ 12 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Baubid behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
(2) Änderungen werden den Nutzern per E-Mail oder bei der nächsten Anmeldung mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
§ 14 Nutzung als Referenzkunde
(1) Der Kunde stimmt zu, dass die ENIV GmbH und die Unit Value Inc. sowie deren verbundene Unternehmen den Firmennamen sowie das Unternehmenslogo des Kunden dauerhaft als Referenz verwenden dürfen.
(2) Die Referenznutzung darf insbesondere erfolgen:
- Auf der Unternehmenswebsite von ENIV GmbH, Unit Value Inc. und Baubid
- In Social-Media-Auftritten (LinkedIn, Instagram, Facebook, etc.)
- In Präsentationen, Pitch Decks und Investor-Unterlagen
- In sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen
(3) Es werden keinerlei vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten veröffentlicht.
(4) Kein Widerrufsrecht: Eine spätere Widerrufsmöglichkeit besteht nicht. Die Einräumung dieses Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der ENIV GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 16 Urheberrechte und geistiges Eigentum
(1) Die Inhalte der Plattform, insbesondere Software, Designs, Texte, Struktur und Layout, sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Rechteinhaber sind die ENIV GmbH und die Unit Value Inc. als gemeinschaftliche Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte.
(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen ebenfalls unter dem gemeinsamen Urheberrecht der ENIV GmbH und der Unit Value Inc. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte außerhalb der ordnungsgemäßen Nutzung der Plattform ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Rechteinhaber unzulässig.
(3) Soweit Nutzern im Rahmen der Plattform Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese stets einfach, nicht übertragbar und auf die Dauer des Nutzungsverhältnisses beschränkt.
Kontakt
ENIV GmbH – Marke „Baubid"
Mundelsheimer Str. 7
74385 Pleidelsheim
Deutschland
Amtsgericht Stuttgart, HRB 777192
Geschäftsführer: Edgar Philip Kratschmann
E-Mail: baubid@baubid.de